Logopädie Schmitz 
Ihre freundliche Praxis in Falkensee

Verordnung

Besteht ein Therapiebedarf, wird Logopädie/Sprachtherapie vom Arzt verordnet.
Diese Heilmittel-Verordnung kann ausgestellt werden u.a. durch:
Kinderärzte
Allgemeinmediziner
Neurologen
Zahnärzte und Kiefernorthopäden
HNO-Ärzte
Pädaudiologen und Phoniater



Kosten

Gesetzlich versichert:

Die Kosten für die vom Arzt verordnete Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten übernommen.
Es ist vorgeschrieben, dass erwachsene gesetzlich versicherte Patienten eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10,- Euro pro Verordnung entrichten, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.


Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung und der Verordnungsgebühr befreit.


Privat versichert: 
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie eine Kostenübersicht vor Beginn der Therapie. Über die Höhe einer Kostenübernahme informieren Sie sich dann bei Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung.



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